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Selbstständig machen im Handwerk: vom Meisterbrief bis zum ersten Auftrag

Jan AndrechtInhaber, Webdesign und SEO 10. Oktober 2026 10 Min. Lesezeit

Brauchen Sie einen Meisterbrief?

Die Handwerksordnung teilt alle Handwerke in drei Gruppen. Wo Ihr Gewerk steht, sehen Sie in den Anlagen A und B der Handwerksordnung.

Gruppe Anzahl Beispiele Meisterbrief nötig?
Zulassungspflichtig (Anlage A) 53 Dachdecker, Elektrotechniker, Installateur und Heizungsbauer, Tischler, Maler und Lackierer ja, oder einer der Wege unten
Zulassungsfrei (Anlage B1) 41 Gebäudereiniger, Uhrmacher, Fotografen nein
Handwerksähnlich (Anlage B2) 51 Bodenleger, Holz- und Bautenschutz nein

Zählung nach den Anlagen A und B der Handwerksordnung, Stand Oktober 2026.

Anfang 2020 sind zwölf Gewerke zurück in die Meisterpflicht gekommen, darunter Fliesenleger, Parkettleger, Estrichleger, Raumausstatter und Rollladen- und Sonnenschutztechniker. Betriebe, die vorher schon eingetragen waren, dürfen weiterarbeiten. Wer heute neu gründet, braucht die Voraussetzungen der Anlage A.

Auch in zulassungsfreien Handwerken melden Sie sich bei der Handwerkskammer an. Sie werden dort nur in ein anderes Verzeichnis eingetragen, und ein Meisterbrief wird nicht verlangt.

Ohne Meister in einem Meister-Handwerk

Der Meisterbrief ist der übliche Weg, aber nicht der einzige. Die Handwerksordnung kennt vier weitere.

Die Altgesellenregelung

Nach § 7b der Handwerksordnung werden Sie auch ohne Meister eingetragen, wenn Sie

  • die Gesellenprüfung im Handwerk bestanden haben,
  • danach mindestens sechs Jahre in diesem Handwerk gearbeitet haben,
  • davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung, etwa als Vorarbeiter oder Bauleiter.

Für sechs Handwerke gilt die Regel nicht: Schornsteinfeger, Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher und Zahntechniker. Die leitende Stellung müssen Sie belegen, am besten mit Arbeitszeugnissen, in denen sie ausdrücklich steht. Klären Sie mit Ihrer Handwerkskammer vorher, welche Nachweise sie sehen will.

Ingenieure, Techniker und gleichwertige Abschlüsse

Wer ein passendes Studium oder einen Abschluss als staatlich geprüfter Techniker hat, wird nach § 7 der Handwerksordnung ebenfalls eingetragen. Ein Elektroingenieur kann also einen Elektrobetrieb führen.

Einen Meister als Betriebsleiter anstellen

Sie können den Betrieb auch selbst gründen und einen Meister als technischen Betriebsleiter einstellen. Er muss tatsächlich im Betrieb arbeiten und die fachliche Verantwortung tragen. Verlässt er den Betrieb, brauchen Sie schnell einen Nachfolger.

Die Ausnahmebewilligung

Wenn Sie die nötigen Kenntnisse anders nachweisen können und Ihnen die Meisterprüfung nicht zuzumuten ist, kann die Kammer eine Ausnahmebewilligung nach § 8 erteilen. Sie wird oft befristet oder auf einen Teil des Handwerks beschränkt.

Neu gründen oder einen Betrieb übernehmen

Mindestens 125.000 Familienbetriebe im Handwerk suchen laut ZDH in den nächsten fünf Jahren einen Nachfolger. Für Gründer heißt das: Statt bei null anzufangen, können Sie einen Betrieb mit Kunden, Werkstatt, Fahrzeugen und oft auch Mitarbeitern übernehmen.

Angebote finden Sie in den Betriebsbörsen der Handwerkskammern und bundesweit bei nexxt-change. Lassen Sie sich bei einer Übernahme nicht nur den Kaufpreis nennen, sondern schauen Sie sich die Zahlen der letzten Jahre an. Ein Betrieb, dessen Aufträge vor allem über den bisherigen Inhaber persönlich kamen, verliert einen Teil davon mit dem Wechsel. Die Betriebsberater der Kammern helfen bei der Bewertung.

Die Anmeldung in der richtigen Reihenfolge

1.Eintragung bei der Handwerkskammer, in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke
2.Gewerbeanmeldung bei der Stadt oder Gemeinde, mit der Bestätigung der Kammer
3.Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt, spätestens einen Monat nach dem Start
4.Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche, das erledigt die rechtzeitige Gewerbeanmeldung in der Regel mit
Reihenfolge nach dem Existenzgründungsportal des Bundes. Fristen nach § 138 Abgabenordnung und § 192 SGB VII.

Was die Eintragung und die Gewerbeanmeldung kosten, legen Kammer und Gemeinde selbst fest. Fragen Sie bei beiden nach, bundesweit einheitliche Gebühren gibt es nicht.

Beim Kammerbeitrag kommen Gründer günstig weg. Wer als Einzelperson zum ersten Mal gründet und höchstens 25.000 € Gewinn macht, zahlt im ersten Jahr nichts, im zweiten und dritten Jahr den halben Grundbeitrag und im vierten Jahr keinen Zusatzbeitrag (§ 113 Handwerksordnung).

Die Rentenversicherung: Pflicht für Meister-Handwerke

Diesen Punkt übersehen viele. Wer in die Handwerksrolle eingetragen ist und die Voraussetzungen selbst erfüllt, ist als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI). Das gilt für die 53 Handwerke der Anlage A, nicht für zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe.

Beitrag 2026 pro Monat
Regelbeitrag 735,63 €
Halber Regelbeitrag, in den ersten drei Kalenderjahren möglich 367,82 €
Mindestbeitrag, bei niedrigem Einkommen auf Antrag 112,16 €

Rechengrößen 2026 nach Handwerkskammer Lübeck, Stand 16.12.2025. Der Beitrag kann sich auch am tatsächlichen Einkommen ausrichten.

Nach 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen können Sie sich auf Antrag befreien lassen, auch Jahre als Angestellter zählen dabei mit. Stellen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten, gilt die Befreiung rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die 18 Jahre voll waren.

Dazu kommt für alle Selbstständigen die Kranken- und Pflegeversicherung. Beides gehört von Anfang an in Ihre Rechnung.

Kleinunternehmer oder nicht?

Seit 2025 sind Sie Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG). Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, können aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Für Privatkunden ist das ein Preisvorteil. Im Handwerk ist die Grenze aber schnell erreicht, weil das Material mit zum Umsatz zählt. Wer früh Werkzeug, Fahrzeug und Maschinen kauft, kommt mit der Regelbesteuerung oft besser weg, weil er sich die Umsatzsteuer darauf zurückholt. Das sollten Sie vor dem Start mit Ihrem Steuerberater durchrechnen.

Versicherungen

Neben Kranken-, Pflege- und gegebenenfalls Rentenversicherung nennt das Existenzgründungsportal die Betriebshaftpflicht als Grundabsicherung für fast alle Betriebe. Je nach Ausstattung kommen Versicherungen gegen Einbruch, Feuer und Maschinenschaden dazu.

Denken Sie auch an die Gewährleistung. Bei Bauleistungen haften Sie bis zu fünf Jahre für Mängel. Ein Teil Ihrer Rücklagen ist deshalb schon verplant, bevor der Kunde bezahlt hat.

Geld für den Start

Die wichtigsten Wege, an Startkapital zu kommen:

  • KfW ERP-Gründerkredit StartGeld: bis 200.000 € für Gründung oder Übernahme, bis zu zwei Jahre ohne Tilgung. Den Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank, und zwar bevor Sie investieren (KfW).
  • Meistergründungsprämie: Einige Bundesländer geben Meistern einen Zuschuss zur Gründung. In Nordrhein-Westfalen sind es bis zu 11.500 €, mit Zuschlägen bis 16.000 €, wenn Sie mindestens 12.000 € investieren und einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schaffen (LGH NRW). Welche Prämie es in Ihrem Land gibt, weiß Ihre Handwerkskammer.
  • Gründungszuschuss: Wer Arbeitslosengeld bezieht und noch mindestens 150 Tage Anspruch hat, kann bei der Arbeitsagentur einen Zuschuss beantragen. Eine fachkundige Stelle muss bestätigen, dass Ihr Vorhaben tragfähig ist (§ 93 SGB III).

Die Gründungsberatung der Handwerkskammern ist kostenlos und für manche Förderungen sogar Pflicht. Gehen Sie hin, bevor Sie etwas unterschreiben.

Was Sie verdienen müssen

Zu diesem Thema zeigt Google immer wieder dieselbe Frage: Wie viel muss ich verdienen, damit am Ende 3.000 € netto übrig bleiben? Die ehrliche Antwort ist: deutlich mehr, als die meisten zuerst denken.

Von jedem Euro, den Ihnen ein Kunde für Ihre Arbeit zahlt, gehen Fahrzeug, Werkstatt, Werkzeug, Versicherungen, Krankenversicherung, gegebenenfalls Rentenversicherung und Steuern ab. Dazu kommen die Stunden, die Sie nicht abrechnen können: Angebote schreiben, Material holen, Buchhaltung, Urlaub, krank sein. Was Sie als Geselle pro Stunde verdient haben, reicht deshalb als Stundensatz nicht annähernd.

Was eine Stunde in Ihrem Betrieb mindestens kosten muss, rechnen Sie mit unserem kostenlosen Stundensatz-Rechner aus. Machen Sie das, bevor Sie das erste Angebot schreiben. Einen zu niedrigen Preis bei den ersten Kunden später zu erhöhen, ist schwer.

Die ersten Kunden

Am Anfang kommen die meisten Aufträge aus dem eigenen Umfeld: frühere Kunden, Bekannte, Kollegen, die Arbeit abgeben. Das reicht für den Start, aber selten für die Jahre danach. Wer Sie empfohlen bekommt, sucht Sie außerdem zuerst bei Google.

So war es auch bei Bedachung DN, einem Dachdeckerbetrieb, für den wir die Website gebaut haben. Die ersten Aufträge kamen über Verwandte und Bekannte. Noch im ersten Jahr kamen Anfragen von Kunden dazu, die den Betrieb vorher nicht kannten und ihn über die Website und das Google-Unternehmensprofil gefunden haben. Diese Anfragen kommen seitdem laufend.

Ähnlich lief es bei Freiraum, einem neu gegründeten Betrieb für Haushaltsauflösungen. In seinem Gebiet gibt es dafür wenig Konkurrenz. Über Google wurde er zuerst in den kleineren Orten gefunden, inzwischen bekommt er regelmäßig neue Aufträge.

Deshalb lohnt es sich, gleich bei der Gründung drei Dinge anzulegen:

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Google-Unternehmensprofilauch ohne Laden möglich, mit Einsatzgebiet statt Adresse

Bewertungen der ersten Kundenjeden zufriedenen Kunden direkt bei der Abnahme fragen

Eine einfache Websitemit Ihren Leistungen, Fotos und Telefonnummer

Ein neuer Betrieb ohne Bewertungen hat es bei Google schwer gegen Betriebe mit hundert Bewertungen. Die ersten zehn bekommen Sie am leichtesten von Kunden, die Sie schon kennen. Fragen Sie jeden, und schicken Sie den Link am selben Abend.

Die Website muss am Anfang nicht groß sein. Sie sollte zeigen, was Sie machen, wo Sie arbeiten und wie man Sie erreicht, und auf dem Handy gut funktionieren. Was eine Handwerker-Website braucht, steht im Ratgeber Webseite für Handwerker. Bei uns kostet eine Website ab 1.000 € netto, ohne Vorlage und auf Ihren Betrieb zugeschnitten. Später können Sie sie erweitern, etwa um eine eigene Seite für jede Leistung.

Für Gründer gibt es bei uns ein eigenes Paket: Website, Logo, Visitenkarte, Briefpapier und E-Mail-Signatur aus einer Hand, ab 1.290 € netto. Einzeln würden Sie dafür rund 200 € mehr zahlen.

Auftragsportale können die ersten Monate überbrücken, kosten aber pro Kontakt. Was sie kosten und welche anderen Wege es gibt, steht im Ratgeber Aufträge für Handwerker. Welche Werbung sich danach lohnt, lesen Sie im Ratgeber Marketing im Handwerk.

Ihre Liste vor dem Start

Vor dem Start

In Anlage A oder B nachsehen, wo Ihr Gewerk steht

Termin für die kostenlose Gründungsberatung bei der Kammer machen

Stundensatz ausrechnen, mit Kranken- und Rentenversicherung

Mit dem Steuerberater klären: Kleinunternehmer oder nicht

Google-Unternehmensprofil anlegen, sobald das Gewerbe angemeldet ist

Wenn Sie wissen wollen, wie Ihr Betrieb von Anfang an bei Google gefunden wird, helfen wir Ihnen gern, mit der Website und mit SEO. Sprechen Sie uns über den kostenlosen Sichtbarkeits-Check an.

Häufige Fragen zur Selbstständigkeit im Handwerk

Kann ich mich im Handwerk ohne Meister selbstständig machen?

In 92 Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben der Anlage B ja, dort ist kein Meisterbrief nötig. In den 53 Handwerken der Anlage A geht es auch ohne Meister, etwa über die Altgesellenregelung, mit einem passenden Ingenieur- oder Technikerabschluss, mit einem angestellten Meister als Betriebsleiter oder mit einer Ausnahmebewilligung.

Was ist die Altgesellenregelung?

Eine Regel in § 7b der Handwerksordnung. Wer die Gesellenprüfung hat, sechs Jahre im Handwerk gearbeitet hat und davon vier Jahre in leitender Stellung, kann sich auch ohne Meister in einem meisterpflichtigen Handwerk eintragen lassen. Ausgenommen sind Schornsteinfeger und fünf Gesundheitshandwerke wie Augenoptiker und Zahntechniker.

Was kostet die Eintragung in die Handwerksrolle?

Das legt jede Handwerkskammer selbst fest, deshalb gibt es keinen bundesweit einheitlichen Betrag. Ihre Kammer nennt Ihnen die Gebühr. Dazu kommt die Gebühr für die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde.

Muss ich mich als selbstständiger Handwerker rentenversichern?

In den 53 meisterpflichtigen Handwerken ja, wenn Sie in die Handwerksrolle eingetragen sind und die Voraussetzungen selbst erfüllen. Der Regelbeitrag liegt 2026 bei 735,63 € im Monat, in den ersten drei Jahren können Sie den halben Beitrag zahlen. Nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen können Sie sich befreien lassen.

Wie viel muss ich als Selbstständiger verdienen, um 3.000 € netto zu haben?

Deutlich mehr als 3.000 € Gewinn, weil Kranken- und Pflegeversicherung, gegebenenfalls die Rentenversicherung und Steuern noch abgehen. Und dieser Gewinn muss aus abrechenbaren Stunden kommen, nachdem alle Betriebskosten bezahlt sind. Mit unserem Stundensatz-Rechner sehen Sie, welcher Stundensatz dafür nötig ist.

Welches Handwerk verdient selbstständig am besten?

Dazu gibt es keine verlässliche Statistik nach Gewerken. Entscheidend ist weniger das Gewerk als die Nachfrage in Ihrer Region, Ihr Stundensatz und ob Sie die Aufträge bekommen, die sich lohnen.

Kann ich mich im Handwerk nebenberuflich selbstständig machen?

Ja. Für die Eintragung gelten aber dieselben Voraussetzungen wie im Hauptberuf, in einem meisterpflichtigen Handwerk brauchen Sie also auch nebenberuflich den Meister oder einen der anderen Wege. Den KfW-Gründerkredit gibt es auch für Gründungen im Nebenerwerb.

Quellen

Stand 08.10.2026. Recht: Handwerksordnung, Anlage A und Anlage B, § 7, § 7b, § 8, § 113 HwO, § 138 AO, § 192 SGB VII, § 2 SGB VI, § 93 SGB III, § 19 UStG. Meisterpflicht 2020: Deutsche Handwerks Zeitung. Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung, Merkblatt Handwerker, Handwerkskammer Lübeck, Rechengrößen 2026. Anmeldung und Versicherungen: Existenzgründungsportal des Bundes. Förderung: KfW StartGeld, LGH NRW, Meistergründungsprämie. Nachfolge: ZDH, Betriebsnachfolge.

Jan Andrecht
Geschrieben vonJan Andrecht

Inhaber der Webdesign Handwerker. Seit acht Jahren selbstständig mit Websites und SEO, über 100 Projekte, mit Schwerpunkt auf Handwerksbetrieben.

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